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Leistungsnachweis Vorlage für Excel – kostenlos, mit automatischer Stundenberechnung

von Adrian Kamp

Ein Leistungsnachweis dokumentiert, welche Leistungen in einem Zeitraum tatsächlich erbracht wurden. Er ist die Grundlage für die Rechnung. Im Streitfall ist er das Dokument, auf das es ankommt.

Diese Vorlage ist für Dienstleistungsverhältnisse gemacht, in denen mehrere Parteien beteiligt sind. Also für Freelancer, die über einen Personaldienstleister bei einem Endkunden arbeiten. Für direkte Auftragsverhältnisse funktioniert sie genauso.

Die Datei rechnet Arbeitszeiten, Pausen und Monatssummen selbst aus und enthält einen Freigabebereich für alle drei Beteiligten. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Sie suchen den Leistungsnachweis für BAföG oder einen Studienkredit? Diese Seite behandelt den Leistungsnachweis im geschäftlichen Bereich. Für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG ist das Studierendensekretariat Ihrer Hochschule zuständig.


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Kostenlos · Ohne Anmeldung · Ohne E-Mail-Adresse

Welche Fassung passt zu Ihnen?

ExcelAusfüllbares PDF
Automatische Berechnung✓ Wochentag, Stunden, Summen
Am Bildschirm ausfüllen
Ausdrucken und unterschreiben
Zeilen für Leistungstage3120
Anpassbar an eigene Bedürfnisseeingeschränkt

Die PDF-Fassung rechnet bewusst nicht. Formularberechnungen brauchen JavaScript, und das führen viele Browser in ihrem PDF-Viewer nicht aus. Wer automatische Summen möchte, nimmt die Excel-Fassung.

Was in beiden Fassungen enthalten ist:

  • Blatt 1 – Leistungsnachweis: Kopfbereich für alle drei Vertragsparteien, Einsatz- und Projektdaten, Tageserfassung, Zusammenfassung, Freigabefeld mit Unterschriftenbereich
  • Blatt 2 – Ausfüllhilfe & Recht: Pflichtangaben, Aufbewahrungsfristen, Genehmigungsfiktion, E-Rechnung, Begriffsabgrenzung Was die Excel-Fassung für Sie rechnet:
Automatisch berechnetDetails
WochentagErgibt sich aus dem Datum, Wochenenden werden farblich abgesetzt
TagesstundenAus Beginn, Ende und Pause, auch bei Einsätzen über Mitternacht
MonatssummeAktualisiert sich mit jeder Eingabe
Differenz Soll/IstWenn ein Stundenkontingent hinterlegt ist
HonorarsummeOptional, wenn ein Stundensatz eingetragen wird

Beide Dateien sind druckfertig auf zwei A4-Seiten angelegt. In der Excel-Fassung sind Datums- und Pausenfelder gegen Fehleingaben geprüft.


Warum diese Vorlage sich von anderen unterscheidet

Die meisten Leistungsnachweis-Vorlagen sind leere Tabellen mit den Spalten Datum, Tätigkeit und Stunden. Das reicht, solange nur zwei Parteien beteiligt sind und niemand nachfragt.

In der Praxis ist es selten so einfach.

Es sind drei Parteien, nicht zwei. Arbeitet ein Freelancer über einen Personaldienstleister bei einem Endkunden, hat der Nachweis zwei Adressaten mit unterschiedlichen Interessen. Der Endkunde bestätigt, dass die Leistung erbracht wurde. Der Personaldienstleister rechnet auf dieser Grundlage in beide Richtungen ab. Diese Vorlage bildet alle drei Rollen im Kopfbereich und im Freigabeblock ab.

Die Freigabe ist der eigentliche Engpass. Das Ausfüllen dauert zwanzig Minuten. Auf die Bestätigung warten Sie manchmal zwei Wochen. Deshalb enthält die Vorlage einen vorformulierten Freigabetext samt Genehmigungsfiktion.

Rechnen sollte die Datei übernehmen. Wer Stunden im Kopf addiert, macht Fehler. Jede Differenz zwischen Nachweis und Rechnung erzeugt Rückfragen und verzögert die Zahlung.

Rechtliche Einordnung gehört dazu. Blatt 2 beantwortet die Fragen, die beim Ausfüllen aufkommen. Was muss zwingend hinein? Wie lange aufbewahren? Was ändert die E-Rechnungspflicht? Was ist bei Freelancer-Einsätzen zu beachten?


Was in einen Leistungsnachweis gehört

Es gibt keine gesetzliche Norm, die den Inhalt eines Leistungsnachweises abschließend vorschreibt. Maßgeblich ist der Zweck. Der Nachweis muss belegen können, wer wann was in welchem Umfang geleistet hat. Daraus ergeben sich die Angaben, die in der Praxis erwartet werden.

AngabeWarum sie nötig ist
AuftragnehmerWer hat geleistet
AuftraggeberWer hat beauftragt und schuldet die Vergütung
Endkunde / EinsatzortBei Einsätzen über einen Dienstleister: wo wurde geleistet und wer bestätigt
LeistungszeitraumZuordnung zur Abrechnungsperiode
Datum je LeistungstagNachvollziehbarkeit im Einzelnen
Bestell-, Auftrags- oder ProjektnummerVerbindung zur Beauftragung; ohne sie bleibt die Rechnungsprüfung beim Endkunden hängen
TätigkeitsbeschreibungDer entscheidende Punkt, siehe unten
Umfang in StundenNachvollziehbar aus Beginn, Ende und Pause
BestätigungUnterschrift oder dokumentierte digitale Freigabe

Zur Tätigkeitsbeschreibung. Hier entscheidet sich der Wert des gesamten Dokuments. „Beratung”, „Projektarbeit” oder „Support” belegen nichts. Eine belastbare Beschreibung benennt den konkreten Gegenstand.

Schwach: Entwicklungsarbeiten Belastbar: Implementierung Schnittstelle SAP → DATEV, Mapping der Buchungssätze, Test gegen Referenzdatensatz

Der Aufwand ist minimal, der Unterschied im Ernstfall erheblich. Das gilt gegenüber dem Endkunden ebenso wie in einer Prüfung.


Leistungsnachweis, Stundenzettel, Tätigkeitsnachweis, Regieschein: was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag durcheinander verwendet. In der Sache meinen sie Unterschiedliches.

BegriffFokusTypischer Einsatz
LeistungsnachweisErgebnis und Umfang der LeistungB2B-Dienstleistung, Oberbegriff
TätigkeitsnachweisAusgeführte AufgabenHäufig im Angestelltenverhältnis
Stundennachweis / StundenzettelReine ArbeitszeitVon Konzernen und öffentlichen Auftraggebern oft ausdrücklich verlangt
ArbeitsnachweisSammelbegriff, uneinheitlichKein eigenständiger Fachbegriff
Regieschein / RapportzettelRegie- und StundenlohnarbeitenBau und Handwerk, VOB-Kontext

Praktische Konsequenz. Prüfen Sie, welchen Begriff Ihr Vertrag verwendet. Verlangt der Rahmenvertrag einen „Stundennachweis” und Sie liefern einen ergebnisorientierten Leistungsnachweis ohne Zeitangaben, kann die Rechnungsprüfung das zurückweisen. Diese Vorlage deckt beides ab. Sie erfasst Zeiten und Leistungsinhalte.


Ist eine Rechnung ein Leistungsnachweis?

Nein. Die beiden Dokumente haben verschiedene Funktionen. Der Leistungsnachweis belegt, was geleistet wurde. Die Rechnung fordert die Vergütung dafür.

Eine Rechnung allein genügt in einer Auseinandersetzung häufig nicht als Beleg der Leistungserbringung. Deshalb wird der Leistungsnachweis in der Praxis als Anlage zur Rechnung geführt.

Der häufigste Fehler sind Abweichungen zwischen beiden Dokumenten. Wenn der Nachweis 142 Stunden ausweist und die Rechnung 144, wird die Rechnung zurückgewiesen. Die Rechnungsprüfung beim Endkunden kann gar nicht anders. Jede Rückweisung kostet einen Zahlungszyklus, gelegentlich das Skonto.

Achten Sie darauf, dass Leistungszeitraum, Stundenzahl und Projektbezug in Nachweis und Rechnung identisch sind. Die automatische Summenbildung in der Excel-Fassung ist genau dafür da.


Der Freigabeprozess bei Einsätzen über Personaldienstleister

Arbeitet ein Freelancer über einen Personaldienstleister bei einem Endkunden, durchläuft der Nachweis regelmäßig vier Stationen.

  1. Der Freelancer erfasst seine Leistungen und übermittelt den Nachweis.
  2. Der Endkunde, meist der fachliche Projektleiter, prüft und bestätigt, dass die Leistung erbracht wurde.
  3. Der Personaldienstleister prüft den bestätigten Nachweis gegen die Beauftragung.
  4. Auf dieser Grundlage rechnet der Dienstleister gegenüber dem Endkunden ab und begleicht die Rechnung des Freelancers. Jede dieser Stationen ist eine mögliche Verzögerung. In der Praxis entstehen pro Freelancer und Monat zweistellige E-Mail-Verläufe: Nachweis versenden, nachfassen, Rückfrage beantworten, korrigierte Fassung senden, erneut nachfassen.

Der Engpass liegt fast immer bei Station 2. Der Projektleiter beim Endkunden hat kein eigenes Interesse an dieser Aufgabe. Sie gehört nicht zu dem, wofür er bezahlt wird. Sie fällt am Monatsende gebündelt an. Erledigt wird sie oft abends nebenbei. Wer ihm dabei ein Tool mit Registrierung und Passwort vorsetzt, verlängert die Freigabezeit, statt sie zu verkürzen.

Für diesen Prozess bietet die Vorlage zwei Dinge: einen Kopfbereich, der alle drei Parteien benennt, und einen Freigabeblock mit getrennten Bestätigungsfeldern. Damit ist auf einem Blatt dokumentiert, wer wann was bestätigt hat.

Eine Datei übernimmt allerdings weder den Versand noch das Nachfassen, und einen fälschungssicheren Zeitstempel liefert sie auch nicht. Wenn dieser Prozess bei Ihnen monatlich über viele Einsätze läuft, ist ein System dafür sinnvoller als eine Datei. Wie zekanex das löst, lesen Sie weiter unten.


Freigabefristen und Genehmigungsfiktion

Ohne Fristenregelung bleibt ein nicht beantworteter Leistungsnachweis unbegrenzt offen. Mit ihm bleibt die Abrechnung offen. Der Freelancer wartet auf sein Geld, der Dienstleister kann nicht fakturieren, und niemand ist formal im Verzug.

Die übliche Lösung ist eine Genehmigungsfiktion. Erhebt der Endkunde innerhalb einer vereinbarten Frist keine Einwendungen, gilt der Nachweis als genehmigt. In der Praxis werden häufig 14 Kalendertage vereinbart.

Der Freigabeblock der Vorlage enthält einen entsprechenden Textbaustein:

Der Endkunde bestätigt mit seiner Freigabe, dass die oben aufgeführten Leistungen im angegebenen Umfang erbracht wurden. Erhebt der Endkunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang dieses Nachweises schriftlich Einwendungen, gilt der Nachweis als genehmigt.

Wichtig. Eine solche Klausel wirkt nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Der Satz auf dem Formular allein begründet sie nicht. Prüfen Sie den Einzel- oder Rahmenvertrag und passen Sie die Frist an das Vereinbarte an.

Fehlt eine Regelung, lohnt sich dieser Punkt für die nächste Vertragsverhandlung besonders. Er kostet nichts und verkürzt den Zahlungszyklus messbar.


Ist eine Excel-Vorlage GoBD-konform?

Nein. Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Die GoBD verlangen für aufzeichnungspflichtige Unterlagen Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Eine Excel-Datei erfüllt beides nicht. Jede Zelle lässt sich ohne Spur ändern. Ein Änderungsprotokoll entsteht nicht, ein belastbarer Zeitstempel ebenso wenig. Für ein beschreibbares PDF-Formular gilt dasselbe.

Das macht die Vorlage nicht wertlos. Für die laufende Erfassung und die Abstimmung zwischen den Beteiligten ist sie gut geeignet. Für die aufbewahrungspflichtige Ablage sollte der ausgefüllte Nachweis als unveränderliches PDF festgeschrieben und gemeinsam mit der zugehörigen Freigabe revisionssicher archiviert werden.

Aufbewahrungsfristen. Leistungsnachweise sind als Buchungsbelege zu behandeln. Für Buchungsbelege wurde die Frist durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 UStG). Die Verkürzung gilt für alle am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufenen Fristen. Für Jahresabschlüsse und Bilanzen bleibt es bei zehn Jahren. Elektronisch empfangene Rechnungen sind im Originalformat zu archivieren. Ein Ausdruck genügt nicht.

Prüfen Sie den für Ihren Fall geltenden Stand mit Ihrer Steuerberatung.


Was die E-Rechnungspflicht für Leistungsnachweise bedeutet

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand greift gestaffelt.

AbWer
1.1.2025Empfangspflicht für alle inländischen B2B-Unternehmen
1.1.2027Versandpflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz
1.1.2028Versandpflicht für alle

Ein PDF ist keine E-Rechnung. Erforderlich sind strukturierte Formate nach EN 16931, im deutschen Markt vor allem XRechnung und ZUGFeRD.

Für den Leistungsnachweis heißt das, dass er vom Papieranhang in einen strukturierten Prozess wandert. Die Rechnung wird maschinell verarbeitet, und der Nachweis, der sie belegt, sollte in derselben Logik verfügbar sein. Wer die Nachweisfreigabe heute schon digital und nachvollziehbar organisiert, hat den aufwendigeren Teil der Umstellung bereits erledigt.

Die Gesetzgebung ist in Bewegung. Prüfen Sie den aktuellen Stand.


Worauf Sie bei Freelancer-Einsätzen zusätzlich achten sollten

Bei Einsätzen über Personaldienstleister erfüllt der Leistungsnachweis eine doppelte Funktion. Er ist Abrechnungsgrundlage und zugleich Teil der Dokumentation des Einsatzes.

Das hat Folgen für die Formulierung. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte das erbrachte Ergebnis beschreiben, nicht die Entgegennahme von Weisungen und nicht die Einbindung in interne Abläufe des Endkunden. Formulierungen wie „Teilnahme am Daily des Kundenteams”, „Aufgaben laut Zuweisung durch den Abteilungsleiter” oder „Vertretung von Herrn X während dessen Urlaub” legen eine arbeitnehmertypische Eingliederung nahe und können in einer Statusprüfung nachteilig wirken.

Eine Klarstellung, die wir für wichtig halten. Ein Leistungsnachweis kann eine Statusprüfung nicht verhindern. Kein Dokument und keine Software schützt vor einer Statusfeststellung. Was ein sauber geführter Nachweis leisten kann, ist zu dokumentieren, was tatsächlich vereinbart und geleistet wurde. Im Ernstfall kommt es auf diese Dokumentation an.

Für die Ausgestaltung im Einzelfall empfehlen wir anwaltliche Beratung.


Wenn die Vorlage an ihre Grenze kommt

Diese Vorlage stammt von zekanex. Wir entwickeln Software für genau den Prozess, den die Datei abbildet.

Ab wann sich das lohnt. Bei zwei oder drei laufenden Einsätzen ist eine Datei völlig ausreichend. Ab etwa zehn bis fünfzehn parallelen Einsätzen kippt das Verhältnis. Die Zeit geht dann für Versenden, Nachfassen, Sortieren und Zuordnen drauf. Dafür ist zekanex gebaut.

Vorlage als Dateizekanex
Erfassungmanuell in der Dateistrukturiert, wiederkehrende Positionen übernehmbar
VersandE-Mail-Anhangautomatisch generierter, sicherer Link
Freigabe EndkundeAusdruck, Unterschrift, Rückscanein Klick, ohne eigenen Account
Nachfassenvon Handautomatische Erinnerung
Statusim Postfach suchenjederzeit einsehbar
Dokumentationnicht fälschungssicherjede Freigabe mit Zeitpunkt und Person
Hostingeigener RechnerServer in Deutschland, DSGVO-konform

Der Projektleiter beim Endkunden braucht keinen Account und kein Passwort. Er öffnet den Link und gibt frei. Das ist kein Komfortmerkmal. Ohne diese Hürdenfreiheit passiert die Freigabe schlicht nicht zeitnah.

zekanex befindet sich in einer frühen Phase und arbeitet aktuell mit ausgewählten Pilotkunden. Die Unterstützung der E-Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD ist geplant und noch nicht verfügbar.

Gespräch vereinbaren (öffnet in neuem Tab) · So funktioniert der Prozess (öffnet in neuem Tab)


Leistungsnachweis in Österreich und der Schweiz

Die Vorlage ist in allen drei DACH-Ländern einsetzbar. Die Begriffe unterscheiden sich.

  • Österreich: Üblich ist der Begriff Zeitaufzeichnung. Für Arbeitsverhältnisse gilt § 26 AZG. Für selbstständige Auftragsverhältnisse gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
  • Schweiz: Gebräuchlich sind Stundenrapport und Arbeitsrapport, bei Regiearbeiten auch Regierapport. Abweichend sind vor allem die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Aufbewahrungsfristen. Die inhaltliche Struktur des Nachweises ist in allen drei Ländern dieselbe.

Häufige Fragen zum Leistungsnachweis

Was muss in einem Leistungsnachweis stehen?

Auftraggeber und Auftragnehmer, Leistungszeitraum und Einzeldaten, eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung, der Umfang in Stunden sowie die Bestätigung der Beteiligten. Bei Einsätzen über einen Personaldienstleister zusätzlich der Endkunde als Einsatzort und die Bestell- oder Projektnummer.

Ist eine Rechnung ein Leistungsnachweis?

Nein. Die Rechnung fordert die Vergütung, der Leistungsnachweis belegt die erbrachte Leistung. In der Praxis wird der Nachweis als Anlage zur Rechnung geführt.

Muss ein Leistungsnachweis unterschrieben werden?

Eine Unterschrift ist nicht in jedem Fall zwingend, erhöht aber den Beweiswert erheblich. Wichtig ist, dass die Bestätigung des Auftraggebers nachvollziehbar festgehalten wird. Das kann auch eine digitale Freigabe sein.

Wie lange muss ich Leistungsnachweise aufbewahren?

Als Buchungsbelege gilt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Frist von acht Jahren (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Für Jahresabschlüsse und Bilanzen bleibt es bei zehn Jahren. Den für Ihren Fall geltenden Stand klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Ist eine Excel-Vorlage GoBD-konform?

Nein. Excel erfüllt die Anforderung der Unveränderbarkeit nicht. Für die laufende Erfassung ist die Vorlage geeignet. Für die aufbewahrungspflichtige Ablage sollte der Nachweis als PDF festgeschrieben und revisionssicher archiviert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsnachweis und Stundenzettel?

Der Stundenzettel dokumentiert reine Arbeitszeit. Der Leistungsnachweis dokumentiert zusätzlich, welche Leistung in dieser Zeit erbracht wurde. Viele Auftraggeber verlangen beides in einem Dokument.

Ab wann gilt die Genehmigungsfiktion?

Nur dann, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Üblich ist eine Einwendungsfrist von 14 Kalendertagen. Der Textbaustein auf dem Formular ersetzt die vertragliche Vereinbarung nicht.

Ist die Vorlage wirklich kostenlos?

Ja. Kein Konto, keine E-Mail-Adresse, keine Testphase. Sie dürfen die Datei intern weitergeben und anpassen.

Gibt es die Vorlage auch als PDF?

Ja. Neben der Excel-Fassung steht ein ausfüllbares PDF bereit, das sich direkt am Bildschirm befüllen, speichern und drucken lässt. Die automatische Stundenberechnung bietet nur die Excel-Fassung, weil PDF-Formulare in vielen Browsern nicht rechnen.


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Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.


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